Fotografierverbot während des Trainings

 

Es ist nicht gestattet, dass Mitglieder oder deren Angehörige oder Begleiter während des Trainings unautorisiert Film- oder Fotoaufnahmen anfertigen.

 

Einwilligung zur Verwendung von Personenabbildungen

 

Im Rahmen des Trainings und der Vereinsveranstaltungen werden durch den Pressewart des Vereins oder vom Verein beauftragte Fotografen Videos oder Fotos angefertigt, die der Dokumentation oder der Publikation (z.B. Erfolge nach Wettkämpfen, Prüfungen etc.) dienen. Die Persönlichkeitsrechte der Mitglieder werden dabei bestmöglich berücksichtigt. Mitglieder erklären sich mit ihrem Vereinsbeitritt damit einverstanden, dass sie auf Fotos (insbesondere Gruppenfotos) abgebildet werden dürfen. Die Einwilligung ist bei Einzelabbildungen jederzeit für die Zukunft widerruflich. Bei Mehrpersonenabbildungen ist die Einwilligung unwiderruflich, sofern nicht eine Interessenabwägung eindeutig zu Gunsten des Mitglieds ausfällt.